Allgemeine Geschäftsbedingungen des D & D Fotostudio
Inhaber:
Dennis Meier
Radewiger Str. 21
32052 Herford
§ 1 Honorar
Das Honorar für ein Shooting richtet sich nach der Preisliste. Darin enthalten sind 19%
MwSt, die Bearbeitung der Bilder in einem einheitlichen Look sowie die Bereitstellung der
Bilder.
Dauert das Shooting länger als zunächst geplant (Overtime) wird dies, wie im
Vorgespräch vereinbart, berechnet oder bedarf einer individuellen Absprache vor Ort.
Diese lässt sich D & D schriftlich bestätigen.
§2 Fahrtkosten
2.1 Die Anfahrt innerhalb eines Radius von 25 km ist kostenlos. Alle Anfahrten die weiter
entfernt sind kosten 0,25 € pro gefahrenem Kilometer.
§3 Zahlung
3.1 Das vereinbarte Honorar gemäß Auftrag (ohne zeitlichen Mehraufwand) ist mit
Übergabe der Bilde in bar oder per EC-Kartenzahlung fällig.
3.2 Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, Rechnungen auch per E-Mail zu
erhalten.
§4 Lieferung der Bilder
4.1 Das D & D Fotostudio versichert, die fertigen Fotos innerhalb von bis zu 10 Wochen
nach dem Shooting abzuliefern.
4.2 Der Auftraggeber erhält entweder gemäß Auftrag, Abzüge und/oder bearbeitetes
Bildmaterial hochauflösend im Format JPG. Die Anzahl der Bilder /Abzüge ergibt sich aus
dem Auftrag.
4.3 Für jegliche Reklamationen am gelieferten Bildmaterial gilt eine Frist ab Zugang (bei
digitalen Bildern – ab Zugriffsmöglichkeit) von 7 Tagen.
§ 5 Stornierung von durch den Kunden verbindlich gebuchten Terminen
5.1 Sobald der Kunde eine Bestätigungsemail vom D & D Fotostudio erhalten oder der
Auftrag im Studio unterschrieben und bestätigt wurde ist dieser Termin für den Kunden fix
reserviert.
Für die Reservierung wird grds. eine Reservierungsgebühr von 30% des Gesamtbetrages
fällig. Die Rechnung über diesen Betrag erhält der Kunde gleichzeitig mit der
Bestätigungsemail. Die Reservierungsgebühr wird im Falle der Abwicklung des gesamten
Auftrages angerechnet. Die Reservierungsgebühr wird bei einer Stornierung des
Auftrages einbehalten. Sie ist als Ausgleich dafür anzusehen, dass andere Aufträge für
diesen Termin nicht angenommen werden konnten. Ein individueller Nachweis, dass der
Ausfallschaden geringer ist steht dem Kunden grundsätzlich frei.
5.2 Bucht der Kunde zu einem späteren Zeitpunkt ein gleichwertiges Shooting, werden
die gezahlten Stornierungsgebühren nach individueller Absprache darauf angerechnet.
6.6 Wird der Auftrag durch den Kunden bei Ausführung abgebrochen, gleich aus welchem
Grund, ist das vollständige Honorar fällig und zu zahlen.
§ 6 Absage durch D & D Fotostudio – Änderungen im Ablauf
6.1 Können wir aufgrund von höherer Gewalt (z.B. Unfall, Krankheit) den Auftrag nicht
ausführen oder Bilder nicht zu einer zuvor angegebenen Frist liefern, verzichtet der
Kunde auf Schadensersatzforderungen.
Wir werden uns dann bemühen einen Ersatzfotografen zu finden. Für den Fall, dass der
Ersatzfotograf, nach Annahme des Auftrages seinerseits absagt, haftet das D & D
Fotostudio nicht.
6.2 Unwesentliche Änderungen im Ablauf oder eine zumutbare Verlegung des Ortes
berechtigen nicht zur Preisminderung oder zum Rücktritt vom Vertrag. Muss ein Shooting
abgesagt werden, erstatten wir umgehend bereits gezahlte Beträge. Weitergehende
Ansprüche sind ausgeschlossen, außer in Fällen vorsätzlichen oder grob fahrlässigen
Verhaltens.
§ 7 Allgemeine Hinweise zur Durchführung
Als Kunde bitten wir Sie, folgende Hinweise zu beachten:
7.1 Sie sollten pünktlich vor dem angesetzten Termin am vereinbarten Ort des Shootings
erscheinen. Verspäteten Sie sich, wird diese Zeit von der Aufnahmedauer abgezogen. Es
obliegt uns davon im Einzelfall abzuweichen.
7.2 Wir übernehmen keine Haftung für mitgebrachte Wertgegenstände.
7.3 Fotoaufnahmen im Outdoor-Bereich sind nie ohne ein Restrisiko. Gegen einen Unfall
und Bergung ist der Kunde nur im Rahmen seiner eigenen Unfallversicherung versichert.
Das D & D Fotostudio übernimmt hierfür keine Haftung.
7.4 Der Kunde ist verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen im Rahmen der
gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, evtl. Schäden zu vermeiden oder gering zu
halten. Insbesondere sind etwaige Beanstandungen unverzüglich dem jeweiligen
Fotografen zur Kenntnis zu bringen. Unterlässt es der Kunde schuldhaft einen Mangel
anzuzeigen, so verwirkt er damit seinen Anspruch auf Minderung der Vergütung.
§ 8 Bearbeitung der angefertigten Bilder
8.1 Die Bilder werden grundsätzlich durch das D & D Fotostudio grundoptimiert. Eine
umfangreichere Retusche stellt einen hohen Aufwand dar, welchen der Kunde gesondert
beauftragen und auch vergüten muss. Eine Kostenkalkulation wird dafür zur Verfügung
gestellt.
8.2 Der Kunde hat nach Zusendung bzw. Bereitstellung der Zugriffsmöglichkeit die
Möglichkeit, Wünsche bzgl. einer anderen Bearbeitung zu äußern. Dieser muss durch uns
schriftlich bestätigt werden, um Vertragsinhalt zu werden.
§ 9 Nutzungsrechte und Urheberrecht
9.1 Dem D & D Fotostudio steht das Urheberrecht an sämtlichen erstellten Fotoaufnahmen
nach dem Urheberrechtsgesetz zu.
9.2 Fotoaufnahmen werden grundsätzlich für den privaten Gebrauch des Kunden erstellt.
Der Kunde erhält eine einfache, nicht übertragbare, zeitlich und räumlich unbeschränkte
Lizenz die für ihn angefertigten Bilder privat zu nutzen.
Bei Bewerbungsbildern zählt die Versendung an Dritte zu der üblichen Verwendung dazu.
Eine Vervielfältigung, Bearbeitung und Verbreitung der Fotoaufnahmen ist nicht
gestattet.
Ebenso ist eine Verwendung als Profilbild auf Social-Media-Platformen gestattet, sofern
die korrekte Urheberkennzeichnung erfolgt.
9.3 Möchte der Kunde die Fotoaufnahmen kommerziell nutzen, z.B. für seine
Unternehmenswebseite, zu Werbezecken, auf Flyern und auf Social-Media-Platformen
muss dieses gesondert im Rahmen einer Lizenzvereinbarung vereinbart werden. Dort
wird angegeben, für welche Zwecke die Nutzungsrechte übertragen werden und das
Entgelt wird geregelt.
9.4 Das D & D Fotostudio räumt dem Kunden die Nutzungsrechte an den geistigen
Eigentumsrechten des Fotografen erbrachten Leistungen ausschließlich für die konkret
vereinbarte Nutzung ein. Der Umfang derartiger Rechtseinräumungen richtet sich in
räumlicher, zeitlicher und sachlicher Hinsicht ausschließlich nach der vertraglichen
Vereinbarung und dem Vertragszweck. § 31 Abs. 5 UrhG findet auch auf sämtliche nicht
urheber-rechtlich geschützte Leistungen entsprechende Anwendung. Eine Übertragung
von Rechten erfolgt nur, soweit dies ausdrücklich schriftlich vereinbart ist. Der Kunde
erwirbt die vertraglich vereinbarten Rechte erst mit vollständiger Zahlung sämtlicher
Forderungen aus dem Auftrag.
9.5 Beim D & D Fotostudio verbleibt das Eigentum an den Rohdateien der
Bilder, sowie digitalen Datenträgern, die für die Durchführung des Kundenauftrages
erstellt worden sind.
9.6 Auf Anfrage durch uns ist der Kunde verpflichtet, diesem Auskunft über den Umfang
der Nutzung der Leistungen zu erteilen.
9.7 Bei Veröffentlichungen wird der Kunde den Fotografen wie folgt als Urheber
benennen:
D & D Fotostudio
Dennis Meier
Radewiger Str. 21
32052 Herford
Die Urhebernennung hat unmittelbar am Bild zu erfolgen.
Eine Veröffentlichung in den Sozialen Medien ist ausschließlich zu privaten Zwecken
gestattet. Abweichungen von diesem Grundsatz sind gesondert zwischen den Parteien zu
vereinbaren und schriftlich zu fixieren
9.8 Das D & D Fotostudio ist berechtig, nach entsprechender Genehmigung Bilddateien als
Präsentation der eigenen Arbeit zu nutzen, um sie so potentiellen Kunden oder
Geschäftspartnern in verschiedenen Formen zu zeigen. Davon umfasst ist dann auch eine
uneingeschränkte Nutzung der Bilddateien für unsere Internetpräsentation (Homepage,
Blog, Facebook-Fanpage, Instagram-Account, Newsletter für Brautpaare, etc,) und Werbeunterlagen,
Musteralben, für Ausstellungen, für Veröffentlichungen in der Fachpresse, für
Fotowettbewerbe oder auf Messen. Der Auftraggeber spricht das D & D Fotostudio von
Rechten Dritter vollumfänglich frei. Der Auftraggeber versichert, dass er an allen dem
Fotografen übergebenen Vorlagen das Vervielfältigungs- und Verbreitungsrecht sowie bei
Personenbildnissen die Einwilligung der abgebildeten Personen zur Veröffentlichung,
Vervielfältigung und Verbreitung besitzt. Ersatzansprüche Dritter, die auf der Verletzung
dieser Pflicht beruhen, trägt der Auftraggeber.
9.9 Die Übertragung der dem Kunden eingeräumten Rechte an Dritte oder eine Nutzung
für andere als die vertraglich vereinbarten Zwecke bedarf im Einzelfall der gesonderten
schriftlichen Zustimmung durch das D & D Fotostudio.
9.10 Individuelle Abweichungen der Nutzungs- und Urheberrechte und anderer
Konditionen können eine Erhöhung des Honorars nach sich ziehen. Diese Änderungen
und die Anpassung des Honorars sind gesondert schriftlich zu vereinbaren.
§ 10 Mitwirkungspflichten – Fristen und höhere Gewalt
10.1 Vereinbarte Liefertermine und Fristen bzgl. der Übergabe der Bilder sind stets
freibleibend und nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich im Einzelfall schriftlich als
Fixtermin vereinbart sind.
10.2 Die Einhaltung eines Termins oder einer als verbindlich vereinbarten Frist durch uns
setzt voraus, dass wir sämtliche, vom Kunden zu beschaffende Informationen, Freigaben
oder sonstige Beiträge, einschließlich fälliger Abschlagszahlungen, rechtzeitig erhalten
hat. Ist dies nicht der Fall oder beruht die Nichteinhaltung einer Frist auf Umständen, die
seitens des D & D Fotostudio nicht zu vertreten sind, so verlängert sich die Frist
mindestens für den Zeitraum, in dem diese Umstände bestanden.
10.3 Höhere Gewalt, unabwendbare Umstände oder andere unvorhersehbare,
schwerwiegende und unverschuldete Ereignisse, welche die Erbringung der Leistung
wesentlich erschweren oder zeitweilig unmöglich machen, berechtigen die jeweilige
Partei, die Erfüllung der Leistung um die Dauer der Behinderung zzgl. einer
angemessenen Organisationsfrist aufzuschieben.
§11 Zurückbehaltungs- und Aufrechnungsansprüche des Kunden
Der Kunde ist nicht berechtigt, gegenüber Zahlungsansprüchen des D & D Fotostudios ein
Zurückbehaltungsrecht geltend zu machen oder aufzurechnen; es sei denn, es handelt
sich um unstreitige oder titulierte Gegenforderungen.
§ 12 Rechnungsstellung, Eigentumsvorbehalt
12.1 Das D & D Fotostudio ist berechtigt, dem Kunden Abschlagszahlungen über bereits
erbrachte Teilleistungen in Rechnung zu stellen.
12.2 Die Rechnungsstellung erfolgt nach Erbringung der Teil- bzw. Gesamtleistung.
12.3 Bis zur vollständigen Bezahlung des Auftrages behält sich das D & D
Fotostudio sämtliche Eigentumsrechte und Nutzungsrechte an den Arbeitsergebnissen,
dem Kunden bereits ausgehändigten Produkten oder sonstiger Leistungen vor.
12.4 Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen zur Zahlung fällig, es sei denn, dass ein
anderes Fälligkeitsdatum vereinbart wurde. Nach Ablauf der vorgenannten Frist ist das
D & D Fotostudio, unbeschadet sonstiger Ansprüche berechtigt, Verzugszinsen in Höhe des
jeweils einschlägigen Absatzes des § 288 BGB zu beanspruchen und Mahnkosten von 5 €
pro Mahnung zu erheben.
§ 13 Übertragung des Vertrages
Das D & D Fotostudio ist berechtigt, zur Erbringung der vereinbarten Leistungen oder
Teilen hiervon im eigenen Namen Subunternehmer hinzuzuziehen, ohne dass es hierzu
einer gesonderten Zustimmung des Kunden bedarf. Die Haftung des D & D Fotostudios für
die Leistungen bleibt dann erhalten.
§14 Vertraulichkeit
Die Vertragspartner werden über alle als vertraulich zu behandelnden Informationen, die
ihnen im Rahmen des Vertragsverhältnisses zur Kenntnis gelangen, Stillschweigen
bewahren und diese nur im vorher schriftlich hergestellten Einvernehmen mit der jeweils
anderen Partei Dritten gegenüber verwenden.
Der Auftraggeber/ die Auftraggeberin erklären sich einverstanden, dass seine/ihre zum
Geschäftsverkehr erforderlichen, personenbezogenen Daten gespeichert werden. Auf
Verlangen werden die Daten nach Abwicklung des Auftrages gelöscht. Dieses Verlangen
muss schriftlich übermittelt werden.
§ 15 Haftung und Verjährung
15.1 Das D & D Fotostudio haftet dem Kunden, außer in Fällen der Verletzung des Körpers,
des Lebens oder der Gesundheit und bei Verletzung von Hauptleistungspflichten, auf
Schadensersatz nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit gemäß gesetzlicher Regelung.
15.2 Im Übrigen ist die Haftung des D & D Fotostudios auf vertragstypische und
vorhersehbare Schäden begrenzt und damit auf die geleistete Anzahlung bzw.
Rechnungssumme. Die Haftung für mittelbare Schäden wird ausgeschlossen. Im Übrigen
gelten die gesetzlichen Regelungen zum Schadenersatz nach BGB.
15.3 Die künstlerische und technische Gestaltung obliegt alleine dem Fotografen. Ist der
Kunde / die Kundin im Nachgang mit der technischen und / oder künstlerischen
Gestaltung nicht einverstanden, ist darin kein Sachmangel i.S.d. § 434 BGB bzw. § 633
BGB begründet.
15.4 Das D & D Fotostudio haftet nicht für Schadensersatzansprüche Dritter gegen den
Auftraggeber/ die Auftraggeberin, die durch den Zusammenhang von durch uns erstellte
Bilder entstehen. Die Darstellung von Bildern in einem bestimmten Kontext obliegt alleine
dem Kunden/ der Kundin.
15.6 Wird das D & D Fotostudios von Dritten aufgrund bearbeiteter Bilder, die der Kunde /
die Kundin beigebracht hat, auf Unterlassung oder Schadensersatz in Anspruch
genommen, stellt der Kunde / die Kundin uns von der Haftung frei und erstattet dem
Fotografen sämtliche zur Rechtsverteidigung entstandenen Aufwendungen. Der
Vergütungsanspruch bleibt hiervon unberührt.
15.7 Für den Verlust von Daten haftet das D & D Fotostudio nur, wenn die
Haftungsvoraussetzungen vorliegen und insoweit der Verlust durch angemessene
Datensicherungsmaßnahmen des Kunden / der Kundin nicht vermeidbar gewesen wäre.
15.8 Das D & D Fotostudio haftet nicht für die Verfügbarkeit oder korrekte Funktion von
Infrastrukturen, Software oder Übertragungswegen des Internets, die nicht in unserem
Verantwortungsbereich liegen.
15.9 Sämtliche Ansprüche auf Mängelgewährleistung von Kaufleuten gegenüber dem
D & D Fotostudio verjähren – außer bei Vorsatz – nach einem Zeitraum von einem Jahr,
soweit keine kürzere gesetzliche Verjährungsfrist greift.
15.10 Sämtliche Ansprüche auf Mängelgewährleistung von Verbrauchern gegen das D & D
Fotostudio verjähren – außer bei Vorsatz – nach einem Zeitraum von zwei Jahren, soweit
keine kürzere gesetzliche Verjährungsfrist greift.
15.11 Vorstehende Haftungsbeschränkungen gelten entsprechend für Mitarbeiter oder
gesetzliche Vertreter des D & D Fotostudio sowie Dritten, die durch uns zur Erfüllung des
Auftrags beauftragt wurden.
§ 16 Aufbewahrung der Rohdaten und Haftung für Bilderqualität
16.1 Das D & D Fotostudio darf die Rohdaten bis zu 4 Jahre aufbewahren. Im Anschluss
daran besteht das Recht, diese unwiderruflich zu löschen.
16.2 Für Lichtbeständigkeit und die Qualität von Material haftet das D & D Fotostudio nur
in dem Rahmen, in dem der Hersteller selbst eine entsprechende Garantie anbietet.
16. Bei Reproduktionen, Nachbestellungen und Vergrößerungen können sich
Farbdifferenzen gegenüber der Vorlage oder den Erstbildern ergeben. Dies ist kein Fehler
des Werkes und eine Reklamation ist hierdurch nicht berechtigt.
§ 17 Schadensersatz und Vertragsstrafe
17.1 Für eine unterlassene oder falsche Urheberkennzeichnung oder eine falsche
Platzierung der Kennzeichnung ist der Kunde / die Kundin verpflichtet, einen Aufschlag
i.H.v. 100 % auf das vereinbarte Nutzungsentgelt bzw. ein übliches Nutzungsentgelt zu
zahlen.
17.2 Vorbehaltlich weitergehender Schadensersatzansprüche hat der Kunde / die Kundin
für jeden Fall der unerlaubten (ohne schriftliche Zustimmung des Fotografen) Weitergabe
an Dritte, Veröffentlichung, Nutzung des Bildmaterials eine Vertragsstrafe in Höhe des
Vierfachen der vereinbarten bzw. üblichen Nutzungsvergütung zu zahlen.
§ 18 Widerruf
Für Konsumenten besteht gemäß den gesetzlichen Voraussetzungen ein Widerrufsrecht.
Dieses Widerrufsrecht greift nicht, so der Vertrag in unserem Geschäft geschlossen
wurde. Er gilt für alle Wege des Fernabsatzes, also die Anbahnung und der Abschluss des
Vertrages über das Internet, Telefon oder andere Telekommunikationsmittel.
Der Kunde/die Kundin hat das Recht, ohne Angabe von Gründen diesen Vertragsschluss
innerhalb von zwei Wochen nach Abschluss zu widerrufen. Dazu genügt die einfache
schriftliche Anzeige an das D & D Fotostudio. Voraussetzung für die Wirksamkeit ist, dass
bis zum Zeitpunkt des Widerrufs keine Teilleistung oder die Leistung selbst erbracht
wurden. In diesem Fall kann das D & D Fotostudio Rechnung stellen über die Tätigkeiten,
die ausgeführt wurden. Der Widerruf bezieht sich dann auf den restlichen Auftrag.
§ 19 Daten
Bei Buchung eines Termins über die Website, telefonisch oder persönlich werden
Kundendaten in unseren Kalender aufgenommen und gespeichert. Die Vorgaben der
DSGVO werden dabei beachtet gem. separat erteiltem Hinweis zum Datenschutz.
§ 20 Salvatorische Klausel, Gerichtsstand und Erfüllungsort
20.1 Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise
unwirksam oder nicht durchsetzbar sein, so wird die Wirksamkeit und Durchsetzbarkeit
der anderen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist
durch eine wirksame Bestimmung als ersetzt anzusehen, die dem Zweck der
unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
20.2 das D & D Fotostudio nimmt nicht an Streitbeilegungsverfahren vor einer
Verbraucherschlichtungsstelle teil.
20.3 Erfüllungsort ist Herford, sofern beide Parteien Kaufleute im Sinne des HGB sind. Im
Übrigen gilt der allgemeine Gerichtsstand nach der Zivilprozessordnung.
20.4 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss internationalen
Privatrechts und des ins deutsche Recht übernommenen UN-Kaufrechts, wenn
a) der Kunde / die Kundin seinen/ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat, oder
b) der Kunde / die Kundin seinen / ihren gewöhnlichen Aufenthalt in einem Staat hat, der
nicht Mitglied der Europäischen Union ist.
20.5 Ist der Kunde / die Kundin Verbraucher i.S.d. § 13 BGB und hat seinen/ihren
gewöhnlichen Aufenthalt in einem Mitgliedsland der Europäischen Union, gilt ebenfalls die
Anwendbarkeit des deutschen Rechts, wobei zwingende Bestimmungen des Staates, in
dem der Kunde / die Kundin seinen/ ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat, unberührt
bleiben.
20.6 Nebenabreden zum Vertrag bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform.
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